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EFPE_Banner EFPE ® - AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der EFPE®

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen der EFPE®

§ 1 Allgemeines

(1)    Anmeldung
Die Anmeldung zu Veranstaltungen der EFPE®  muss schriftlich und zwar per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.
Die Teilnehmer sollen sich frühzeitig anmelden, da alle Veranstaltungen begrenzte Teilnehmerzahlen haben. Maßgebend für die Einreihung der Anmeldungen ist der Eingang der Anmeldung bei der EFPE®. Eine Reservierung durch telefonische Anfragen ist nicht möglich.
Als Anmeldebestätigung gilt das Rechnungsschreiben, das der Teilnehmer bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn erhält.  Die EFPE® übernimmt keine Haftung für die Weiterleitung von Wegbeschreibungen, Änderung von Kurszeiten und Kursorten. Dies gilt insbesondere, wenn Anmelder und Teilnehmer nicht identisch sind.
(2)    Urheberrecht
Die Aushändigung der Kursunterlagen erfolgt bei Beginn der Ausbildung. Die Teilnehmer werden darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht aller Unterlagen und Veröffentlichungen bei der EFPE® liegt.
Vervielfältigung, Veränderung und Weitergabe dieser Dokumente ist nur mit schriftlicher Genehmigung der EFPE® erlaubt. Alle Teilnehmer geben durch ihre Unterschrift bei der Anmeldung ihr Einverständnis, dass Foto-, Film- oder Videoaufnahmen während der Ausbildung gemacht und veröffentlicht werden dürfen und erklären zugleich ihren Verzicht auf jegliche eigene Ansprüche aus diesen Aufnahmen.
(3)    Änderungen des Programms
Die EFPE® behält sich das ausdrückliche Recht vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund ersatzlos zu streichen oder das Programm zu ändern. Die Teilnehmer werden unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt. Die Kursgebühren werden gutgeschrieben, jedoch nicht ausbezahlt.
(4)    Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Teilnehmer ausnahmslos, nicht ohne abgeschlossene Prüfung die Systeme der EFPE® zu unterrichten. Bei Verstoß erfolgt automatisch und ausnahmslos eine Unterrichtsperre von einem Jahr.

§ 2 Gebühren

(1)    Kursgebühren
Die Kursgebühren müssen 10 Tage vor Ausbildungsbeginn be-glichen sein. Darin enthalten sind die Kosten für Unterlagen, Urkunde und Prüfung. Nicht enthalten sind Gebühren für Nachprüfungen, s.u. Sollten die Kursgebühren 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht bezahlt sein, ist eine Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung der EFPE® ausgeschlossen. Maßgeblich für diesen Zeitpunkt ist die Wertstellung auf dem Konto der EFPE®.
Ratenzahlungen werden nur dann zugelassen, wenn ein Aus-nahmefall vorliegt. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung mit der EFPE® - Geschäftsleitung oder bevollmächtigten Vertretern erforderlich. Für Ratenzahlung wird eine zusätzliche Gebühr von 28,00 CHF (23,80-€) erhoben. Ermäßigungen für EFPE® – Member o.ä. fallen in diesem Fall weg.
(2)    Prüfungsordnung
1) Die reguläre Prüfung als Abschluss einer Ausbildung ist in der Ausbildungsgebühr enthalten.
2) Eventuelle Nachprüfungen bei Nichtbestehen der Prüfung oder bei Nichtbestehen von Teilen der Prüfung (Ergebnis unter Vorbehalt) sind kostenpflichtig und mit € 90 zu vergüten. Master Nachprüfungen sind mit € 130 zu vergüten aufgrund des höheren Aufwandes.
3) Bei Versäumen des ersten Nachprüfungstermins ohne gerechtfertigte Begründung ist die Teilnahme an der folgenden Nachprüfung Pflicht.
4) Sollten mehr als zwei Nachprüfungstermine ohne gerechtfertigte Begründung, z.B. Attest, versäumt werden, so ist die gesamte Prüfung zu wiederholen und aufgrund des höheren Arbeitsaufwandes mit 180€ zu vergüten.

§ 3 Rücktritt

Für den  Rücktritt von jeglichen Veranstaltungen der  EFPE®, der schriftlich per Einschreiben (nicht Einwurfeinschreiben), Telefax oder E-Mail zu erfolgen hat,  gilt folgendes:

(1)    Bis 28 Tage vor Ausbildungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 28,00 CHF (23,80 €) erhoben.
(2)    27 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine Kursgebühr von 30 % zu entrichten.
(3)    10 bis  1 Tag vor Beginn (erstem Tag) der Veranstaltung sind 50 % der Kursgebühren zu entrichten.
(4)    Nach Beginn  der Veranstaltung ist kein Rücktritt mehr möglich, die Kursgebühr wird in voller Höhe fällig.
(5)    Im Falle einer Erkrankung oder Schwangerschaft, die eine Teilnahme verhindern, ist die EFPE® unverzüglich schriftlich per Einschreiben (nicht Einwurfeinschreiben), Telefax oder E-Mail zu unterrichten. Gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes, welches die Unmöglichkeit, die Ausbildung durchzuführen, bestätigt, wird die Kursgebühr, abzüglich 28,00 CHF (23,80-€) Bearbeitungsgebühr, anteilig für Unterrichtstage, an denen krankheitsbedingt keine Ausbildung wahrgenommen werden konnte, gutgeschrieben. Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit, die fehlenden Ausbildungstage, für die eine Gutschrift erfolgte, zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Sollte keine Einigung über den Termin und Ort der Nachholung binnen eines Jahres nach Krankmeldung und trotz bestehender Genesung, erfolgen und die Gründe hierfür von dem Teilnehmer zu vertreten sein, verfällt die Gutschrift zugunsten der EFPE®  und das Recht auf Nachholung.

§ 4 Haftung

Die Haftung für Personen und Sachschäden bei Veranstaltungen und Ausbildungen der  EFPE® wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen. Die Teilnahme an Ausbildungen und Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.  Die EFPE® weist vorsorglich darauf hin, dass der Teilnehmer sich in jedem Fall  gegen das Risiko von Sportverletzungen und Unfällen ausrei-chend selbst versichern sollte.

§ 5 Vertragsstrafe

Verletzt ein Teilnehmer schuldhaft die in § 1 (2) 1. und (4)   vereinbarten Verpflichtungen,   so hat dieser an die EFPE® für jeden Fall der Zuwiderhandlung  eine Vertragsstrafe von 10 % der Rechnungssumme, höchstens aber 1440 CHF ( 1000 €) zu zahlen. Das Recht von EFPE® Unterlassung zu begehren, sowie weitergehende Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.

§ 6 Gültigkeit

Sollte sich eine diese Bestimmungen als unwirksam erweisen, so bleiben die anderen hiervon unberührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht möglich und unwirksam; es gelten immer und ausschließlich diese AGBs. 

Gerichtsstand ist Sarnen.

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